Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • Rückforderung nur in Grenzen möglich

    | Der BGH entscheidet zum Ausgleich unbenannter Zuwendungen, die während einer Ehe mit Gütertrennung in Hinblick auf die künftige Ehe geleistet wurden ( BGH 19.9.12, XII ZR 136/10 ). |

    Ehebedingte Zuwendung

     

    Der Ehemann verlangt nach Scheidung mit Klage den Ausgleich an die beklagte Ehefrau geleisteter Zuwendungen. Das LG hat der auf Zahlung von 145. 000 EUR gerichteten Teilklage stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das OLG die Klage abgewiesen. Hiergegen richtet sich die zugelassene Revision des Klägers, mit der er die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils verfolgt. Auf die Revision wird das Urteil des OLG aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

     

    Volltext der Entscheidung kostenlos auf unserer Homepage!

    Abrufnummer 123152

    Quelle: ID 36274440