· Fachbeitrag · Anwaltshaftung im Zugewinnausgleich
Immobilienkaufvertrag: Privilegierter Erwerb?
von RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, BGM Anwaltssozietät, Münster
| Das OLG Bremen hat im Zuge eines Anwaltsregresses darüber entschieden, wie ein von der Mutter an die Tochter verkauftes Grundstück im Zugewinnausgleich anzusetzen ist. |
Sachverhalt
Die Klägerin F beauftragte den beklagten Anwalt R mit der Vertretung im Scheidungs- und Güterrechtsverfahren gegen ihren Ehemann E vor dem AG. Durch Beschluss wurde die F verpflichtet, einen Zugewinnausgleich (ZGA) zu zahlen. Gegen diesen Beschluss legte der R am letzten Tag der Beschwerdefrist Beschwerde beim OLG ein. Der Beschluss wurde rechtskräftig; der M vollstreckte hieraus. Die F ist folgender Ansicht: Hätte der R die Beschwerde fristgemäß beim zuständigen Gericht eingelegt, wäre diese erfolgreich gewesen. Deshalb sei R schadenersatzpflichtig. Denn das von ihr durch notariellen Kaufvertrag von ihrer Mutter M erworbene Grundstück hätte im ZGA-Verfahren im Anfangsvermögen (AV) und nicht im Endvermögen (EV) berücksichtigt werden müssen, da der Erwerb privilegiert sei, § 1374 Abs. 2 BGB. Der R habe es versäumt, diese weiteren Positionen in das ZGA-Verfahren einzubringen. Das LG hat die Klage abgewiesen. Die dagegen eingelegte Berufung der F ist erfolglos.
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