20.03.2013 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht
Insolvenzeröffnung unterbricht die Folgesache Zugewinn im Scheidungsverbundverfahren nicht
| 1. Ein Scheidungsverbundverfahren ist im Hinblick auf die Folgesache Zugewinn nicht durch die Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Antragstellers unterbrochen. 2. Auch wenn der (künftige) Zugewinnausgleichsanspruch vor seiner Entstehung rechtshängig gemacht worden ist, ist er nicht pfändbar, da die Pfändung von der Übertragbarkeit der Forderung abhängig ist. Erst ab Güterstandsbeendigung ist die Ausgleichsforderung übertragbar. (OLG Jena 26.9.12, 1 WF 345/12, ZVI 12, 423, Abruf-Nr. 130838 ) |
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