· Fachbeitrag · Vermögensrechtliche Auseinandersetzung
Der Pkw nach Trennung und Scheidung
von RAin Thurid Neumann, FA Familienrecht, Konstanz
| Immer wieder stellt sich in der Praxis im Zuge einer Trennung die Frage: Wer bekommt eigentlich den Pkw? Auf das Statussymbol des eigenen Autos samt der hierdurch gewährten Mobilität möchten die wenigsten Deutschen verzichten. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen anhand von einprägsamen Schemata, worauf es bei Beantwortung der Frage ankommt. |
1. Wem gehört der Pkw?
Ein Pkw, der im Alleineigentum eines Ehegatten E1 steht, kann dem anderen Ehegatten E2 nie gemäß § 1568b BGB zugesprochen werden, sondern fällt in den Zugewinnausgleich (Haußleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 5. Auf., Kap. 4 Rn. 163). Dies gilt auch, wenn der Pkw ein Haushaltsgegenstand ist. Ein Pkw, der E1 und E2 gemeinsam gehört (OLG Köln FamRZ 02, 323), fällt entweder in den Zugewinnausgleich oder zählt zu den Hauhaltsgegenständen mit der Folge des § 1568b BGB. Für die Feststellung des Eigentums gibt es folgende Anhaltspunkte:
- Wer steht im Kaufvertrag?
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig