· Fachbeitrag · Verteilung von Haushaltsgegenständen
So werden Haushaltsgegenstände verteilt
von RA Thurid Neumann, FA Familienrecht, Mediatorin, Konstanz
| Kann die Ehefrau verlangen, dass sie das Auto bekommt, das im Alleineigentum des Mannes steht? Darf der Mandant ein paar Haushaltsgegenstände mitnehmen, wenn er auszieht? Sie erhalten einen Überblick darüber, was Sie wissen müssen, wenn Hauhaltsgegenstände verteilt werden. |
1. Was sind Haushaltsgegenstände?
Haushaltsgegenstände sind alle beweglichen Gegenstände, die nach den Vermögens- und Lebensverhältnissen der Eheleute für das Zusammenleben der Familie bestimmt sind (BGH FamRZ 84, 144). Auch Luxusgegenstände können Haushaltsgegenstände sein, z. B. ein wertvolles Gemälde, das im Wohnzimmer hängt (BGH FamRZ 84, 575). Etwas anderes gilt, wenn der Gegenstand ausschließlich als Kapitalanlage gekauft und benutzt wurde, z. B. befand sich das wertvolle Gemälde im Safe (BGH FamRZ 84, 144). Lebensmittelvorräte, die für den gemeinsamen Verbrauch bestimmt waren, sind ebenfalls Haushaltsgegenstände (Palandt/Brudermüller, BGB, 75. Aufl., § 1361a Rn. 4).
Auf ein Haustier werden die Vorschriften für Haushaltsgegenstände analog angewendet (OLG Bamberg FamRZ 04, 559; OLG Celle FamRZ 09, 1911).
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