· Fachbeitrag · ZGA
Verjährung des Auskunftsanspruchs
von VRiOLG a.D. Dr. Jürgen Soyka, Meerbusch
| Der BGH hat klargestellt, wie der Auskunftsanspruch aus § 1379 BGB verjährt und wie seine Verjährung gehemmt werden kann. |
Sachverhalt
Der Scheidungsantrag wurde im Juli 11 zugestellt. Mit ihrem Stufenantrag hat die Ehefrau (F) von ihrem seit Oktober 12 rechtskräftig geschiedenen Ehemann (M) Auskunft über einen noch zu beziffernden ZGA-Anspruch verlangt. Der Antrag ist am 29.12.15 bei Gericht eingegangen und dem M am 13.1.16 zugestellt worden. Mit Widerantrag vom 3.2.16 hat der M Auskunft über den Bestand des Anfangs- und Endvermögens (AV, EV) der F und über illoyale Vermögensverfügungen verlangt. Das AG hat dem Antrag der F stattgegeben und den Widerantrag des M wegen Verjährung zurückgewiesen. Die Beschwerde des M war im Wesentlichen erfolgreich, die Rechtsbeschwerde der F dagegen erfolglos.
|
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig