12.09.2016 · Fachbeitrag · Zugewinnausgleich
Anfechtung eines Vergleichs wegen arglistiger Täuschung
| Ein Prozessvergleich über Ansprüche im Zugewinnausgleich (ZGA) kann anfechtbar sein, wenn beide Ehegatten im ZGA-Verfahren ursprünglich irrtümlich davon ausgehen, dass eine gemeinschaftlich errichtete Immobilie in ihrem hälftigen Miteigentum steht, diese tatsächlich aber nur dem Antragsgegner gehört. Für den Antragsgegner besteht, wenn er während des Verfahrens Kenntnis von seinem tatsächlichen Alleineigentum an der Immobilie erlangt, eine Aufklärungspflicht gegenüber der Antragstellerin über diese Tatsache (OLG Hamm 17.6.16, 3 UF 47/15, Abruf-Nr. 188151 ). |
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