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  • · Fachbeitrag · Zugewinnausgleich

    Lange Güterrechtsverfahren durch den vorzeitigen Zugewinnausgleich vermeiden

    von RAin Thurid Neumann, FAin Familienrecht, Mediatorin, CP-Anwältin, Neumann & Neumann, Konstanz

    | Der vorzeitige Zugewinnausgleich (ZGA) spielt in der Praxis keine große Rolle. Tatsächlich lohnt es sich aber, diesen insbesondere bei längeren Verfahren in Betracht zu ziehen, zumal die Zinsen wieder gestiegen sind. |

    1. Gründe für den vorzeitigen ZGA

    Gem. § 1385 BGB kann beantragt werden, die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufzuheben und vorzeitig den ZGA geltend zu machen, wenn

     

    • die Ehegatten mindestens drei Jahre getrennt leben,