· Fachbeitrag · Zugewinnausgleich
Lange Güterrechtsverfahren durch den vorzeitigen Zugewinnausgleich vermeiden
von RAin Thurid Neumann, FAin Familienrecht, Mediatorin, CP-Anwältin, Neumann & Neumann, Konstanz
| Der vorzeitige Zugewinnausgleich (ZGA) spielt in der Praxis keine große Rolle. Tatsächlich lohnt es sich aber, diesen insbesondere bei längeren Verfahren in Betracht zu ziehen, zumal die Zinsen wieder gestiegen sind. |
1. Gründe für den vorzeitigen ZGA
Gem. § 1385 BGB kann beantragt werden, die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufzuheben und vorzeitig den ZGA geltend zu machen, wenn
- die Ehegatten mindestens drei Jahre getrennt leben,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig