· Fachbeitrag · Rechtsprechungsübersicht
Aktuelle Entscheidungen aus 2015 zum Gesamtschuldnerausgleich
von RiOLG Andreas Kohlenberg, Celle
| Der Beitrag schließt an die Rechtsprechungsübersicht zum Nebengüterrecht in 2014 an (zuletzt FK 15, 195 ). Er zeigt wichtige Entscheidungen aus 2015 zum Entfallen des Gesamtschuldnerausgleichs, zur Mitverpflichtung eines Ehegatten durch Darlehen, zur Aufrechnung gegen den schuldrechtlichen VA, zum Ausgleich von Finanzierungskosten für das Familienheim und zum Ausgleichsanspruch nach Veräußerung der Immobilie. |
1. Entfallen des Gesamtschuldnerausgleichs
Vereinbaren die Ehegatten während der Trennungszeit, dass ein Ehegatte die im gemeinsamen Eigentum stehende Immobilie alleine nutzt und dafür die gemeinsam geschuldeten Darlehenslasten allein trägt, gilt im ZGA Folgendes: Der Gesamtschuldnerausgleichsanspruch entfällt im Endvermögen nur vollständig, wenn die Vereinbarung enthält, dass der weichende Ehegatte endgültig von der Darlehensschuld freigestellt sein soll (BGH FK 15, 127; FK 16, 9, Abruf-Nr. 177624 = FamRZ 15, 1272).
2. Mitverpflichtung eines Ehegatten durch Darlehen
In einem vom OLG Saarbrücken entschiedenen Fall ging es um die (hier verneinte) Mitverpflichtung des Ehemanns (Antragsgegner) durch ein Darlehen, das der Vater der Ehefrau (Antragsteller) ihr gewährt hatte, und um abgetretene Ansprüche auf Gesamtschuldnerausgleich (FamRZ 16, 232). Die Auszahlung von Darlehensbeträgen auf das gemeinsame Konto von Ehegatten bewirkt noch keine konkludente Annahme eines Angebots zum Abschluss eines Darlehensvertrags mit dem einzahlenden Dritten durch denjenigen Ehegatten, der nicht über die Darlehensgewährung und die näheren Umstände der Zahlung informiert ist.
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