04.11.2019 · Fachbeitrag · Anhörung von Kindern
Eltern haben kein Recht auf Anwesenheit oder Videoübertragung
| Das BVerfG hat entschieden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) von Eltern i. d. R. nicht verletzt ist, wenn das Gericht in Kindschaftssachen das Kind in Abwesenheit der Eltern anhört und dies nicht per Video überträgt (BVerfG 5.6.19, 1 BVR 679/19, Abruf-Nr. 211546 ). |
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