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  • · Fachbeitrag · Beschwerdeverfahren

    Anforderungen an den Einsatz eines Telefaxgeräts

    von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka, Meerbusch

    | Nutzt ein Anwalt ein Telefaxgerät, um einen fristgebundenen Schriftsatz zu übermitteln, muss er nach Ansicht des BGH eine ausreichende Zeitreserve einplanen, um einen vollständigen Zugang des Schriftsatzes bis zum Fristablauf zu gewährleisten ( BGH 6.12.17, XII ZB 335/17, Abruf-Nr. 198904 ). |

     

    Sachverhalt

    Das LG hat die Beklagte (F) nach Beendigung der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft verurteilt, an den Kläger (M) ein Darlehen zurückzuzahlen. Die F hat dagegen Berufung eingelegt. Die Frist zur Begründung der Berufung endete am 7.3.17. Nach den Aufzeichnungen im Telefaxgerät des OLG hatte am 7.3.17 um 23:59 Uhr eine Übertragung der Berufungsbegründung begonnen, die 1 Minute und 14 Sekunden gedauert hat. Um 0:00 Uhr hatte noch eine weitere Übertragung begonnen, die 1 Minute und 12 Sekunden dauerte. In beiden Fällen ist als Eingang der Berufungsbegründung der 8.3.17 vermerkt. Das OLG hat den Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen und die Berufung als unzulässig verworfen. Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde blieb erfolglos.

     

    Entscheidungsgründe und Relevanz für die Praxis

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist abzulehnen, weil sich die F das Verschulden ihrer Prozessbevollmächtigten (PB) zurechnen lassen muss, § 85 Abs. 2 ZPO. Die Berufungsbegründungsschrift ist erst am 8.3.17 beim Berufungsgericht eingegangen, weil sie erst dann vollständig war.