· Fachbeitrag · Beschwerdeverfahren
Anforderungen an den Einsatz eines Telefaxgeräts
von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka, Meerbusch
| Nutzt ein Anwalt ein Telefaxgerät, um einen fristgebundenen Schriftsatz zu übermitteln, muss er nach Ansicht des BGH eine ausreichende Zeitreserve einplanen, um einen vollständigen Zugang des Schriftsatzes bis zum Fristablauf zu gewährleisten ( BGH 6.12.17, XII ZB 335/17, Abruf-Nr. 198904 ). |
Sachverhalt
Das LG hat die Beklagte (F) nach Beendigung der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft verurteilt, an den Kläger (M) ein Darlehen zurückzuzahlen. Die F hat dagegen Berufung eingelegt. Die Frist zur Begründung der Berufung endete am 7.3.17. Nach den Aufzeichnungen im Telefaxgerät des OLG hatte am 7.3.17 um 23:59 Uhr eine Übertragung der Berufungsbegründung begonnen, die 1 Minute und 14 Sekunden gedauert hat. Um 0:00 Uhr hatte noch eine weitere Übertragung begonnen, die 1 Minute und 12 Sekunden dauerte. In beiden Fällen ist als Eingang der Berufungsbegründung der 8.3.17 vermerkt. Das OLG hat den Wiedereinsetzungsantrag zurückgewiesen und die Berufung als unzulässig verworfen. Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde blieb erfolglos.
Entscheidungsgründe und Relevanz für die Praxis
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist abzulehnen, weil sich die F das Verschulden ihrer Prozessbevollmächtigten (PB) zurechnen lassen muss, § 85 Abs. 2 ZPO. Die Berufungsbegründungsschrift ist erst am 8.3.17 beim Berufungsgericht eingegangen, weil sie erst dann vollständig war.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig