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  • 16.11.2015 · Fachbeitrag · Bestellung eines Ergänzungspflegers

    Bei Ablehnung sind der Staatsanwaltschaft die Hände gebunden

    | Wird die Bestellung eines Ergänzungspflegers abgelehnt, steht der Staatsanwaltschaft hiergegen kein Beschwerderecht zu. Dies gilt auch in dem Fall, dass die Eltern gem. § 52 Abs. 2 S. 2 StPO an der Entscheidung über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts ihres Kindes gehindert sind (OLG Hamm 27.10.15, II-13 WF 185/15, Abruf-Nr. 145698 ). |