20.03.2019 · Fachbeitrag · Betreuungsrecht
Beschwerderecht bei Entscheidungen von Amts wegen
| In Betreuungssachen steht im Interesse der Betroffenen das Recht der Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung den Angehörigen nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nur zu, wenn sie im ersten Rechtszug beteiligt worden sind. Wenn sie nicht beteiligt worden sind, ist die Beschwerde mangels Beschwerdebefugnis unzulässig (BGH 16.1.19, XII ZB 489/18, Abruf-Nr. 207398 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig