· Fachbeitrag · Betreuungsrecht
Beschwerderecht: Das sind die Voraussetzungen für Angehörige
von RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen
| Der BGH hat konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Angehörige eine Beschwerde nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG einlegen können. |
Sachverhalt
Die Betroffene B leidet an einer altersbedingten Demenz sowie den neurologischen Folgen eines Schlaganfalls. Sie kann ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen und lebt in einem Seniorenheim. Einige Jahre zuvor hatte sie ihrer Tochter T eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt. Auf Anregung einer Angehörigen hat das AG der B einen Berufsbetreuer BT mit einem umfassenden Aufgabenkreis bestellt. Dagegen hat die T „namens meiner Mutter und in meinem Namen“ Beschwerde eingelegt. Das LG hat die Beschwerde „der Betreuten“ zurückgewiesen. Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde der T blieb erfolglos.
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