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  • 19.02.2019 · Fachbeitrag · Betreuungsrecht

    Rechtsmittel des Bevollmächtigten gegen die Betreuerbestellung

    | Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung ein legen. Die Beschwerde im eigenen Namen ist unzulässig. Eine Beschwerdebefugnis des Bevollmächtigten im eigenen Namen besteht mangels unmittelbarer Beeinträchtigung eigener Rechte bereits bei fortbestehender Vollmacht nicht (BGH 12.12.18, XII ZB 387/18, Abruf-Nr. 206673 ). |