· Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis
Übersetzungskosten und PKH/VKH
| Oft werden Anwälte damit konfrontiert, dass die Mandantschaft ausländische Unterlagen hereinreicht. Wenn ihr PKH oder VKH bewilligt ist und sie selbst die Kosten für die Übersetzung in die deutsche Sprache nicht aufbringen kann, fragt sich, ob und wie dies der Staatskasse überbürdet werden kann. |
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Ein Mandant (M) reicht seinem Anwalt ausländische Unterlagen herein, die er dem Gericht vorlegen soll. Die Kosten für die Übersetzung kann M, dem PKH oder VKH bewilligt ist, nicht aufbringen. Wie kann das Gericht dazu gebracht werden, dass die Unterlagen im Rahmen der PKH oder VKH auf Staatskosten übersetzt werden? |
Die Bewilligung von PKH oder VKH bewirkt, dass die Staatskasse u. a. entstehende Gerichtskosten übernimmt. Unter Gerichtskosten versteht man auch Auslagen der hilfsbedürftigen Partei oder des hilfsbedürftigen Beteiligten selbst. Eine besondere Bewilligung ist für diese Auslagen nicht erforderlich, sie ist in der allgemeinen PKH-/VKH-Bewilligung enthalten.
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