· Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis
VKH nach Verweisung
| Es kann immer wieder vorkommen, das ein unzuständiges Gericht bemüht wird. Das Verfahren wird an das zuständige Gericht verwiesen. Fraglich ist, wie sich die Verweisung auf eine bewilligte VKH auswirkt. |
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In einem Umgangsverfahren wird einem Beteiligten vom Gericht VKH bewilligt. Erst danach fällt auf, dieses Gericht ist örtlich unzuständig. Nach Anhörung aller Beteiligter wird an das zuständige Gericht verwiesen. Welche Auswirkungen hat dies auf die bewilligte VKH, und müssen angeordnete Ratenzahlungen aufgrund des alten Beschlusses weiter geleistet werden? |
Verweisungen bei örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit eines Gerichtes erfolgen auf der Grundlage des § 281 ZPO. Hierbei gilt:
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