· Fachbeitrag · FamFG
Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen
von VRiOLG Dieter Büte, Bad Bodenteich
| Das am 1.9.09 in Kraft getretene FamFG hat unter anderem einen „anwenderfreundlichen Gesetzesaufbau“ zur Zielsetzung. Die seinerzeit zuständige Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries stellte euphorisch fest: „An die Stelle des komplizierten, nur für Insider verständlichen Zusammenspiels zwischen ZPO und FGG tritt ein modernes und allgemein verständliches Verfahrensrecht“ (Schlünder, FamRZ 11, 1936). Wie weit Anspruch und Wirklichkeit auseinanderfallen, zeigt der nachstehende Beitrag. |
Bezüglich der Anfechtungsmöglichkeit selbst ist zunächst zu differenzieren. Diese richtet sich in
- Ehesachen nach §§ 91 ff. ZPO, §§ 132, 150 FamFG,
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