04.12.2023 · Nachricht · Familienverfahrensrecht
Kindesanhörung ist erzwingbar
| Die Pflicht eines Erziehungsberechtigten, sein Kind zum gerichtlichen Anhörungstermin (§ 159 FamFG) zu bringen, ist mit Zwangsmitteln (§ 35 FamFG) durchzusetzen (OLG Hamm 16.5.23, 1 UF 39/23, Abruf-Nr. 236319 ). |
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