10.07.2023 · Nachricht · Kindesanhörung
Ordnungs- und Zwangsmittel
| Die gerichtliche Anhörung eines Kindes kann weder durch die Festsetzung von Ordnungsmitteln (§ 33 Abs. 3 FamFG) noch durch die Festsetzung von Zwangsmitteln (§ 35 Abs. 1 FamFG) gegen das betreuende Elternteil erzwungen werden (OLG Karlsruhe 11.1.23, 5 WF 138/22, Abruf-Nr. 234196 ). |
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