· Fachbeitrag · Funktionelle Zuständigkeit
Abgrenzung der zivilrechtlichen Streitigkeit zur Familiensache
von VRiOLG a.D. Dr. Jürgen Soyka, Meerbusch
| Der BGH hat aktuell entschieden, ob es sich bei der Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs gegen den getrennt lebenden Ehegatten um eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit oder eine Familiensache handelt. |
Sachverhalt
Die Antragstellerin (F) begehrt von dem Antragsgegner (M) Zahlung von 52.000 EUR und Freigabe weiterer 48.000 EUR, die beim AG hinterlegt sind und Zahlung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Die miteinander verheirateten Beteiligten leben getrennt. Zuvor hatte F erfahren, dass sie Erbin nach einem entfernten Onkel geworden war. Der Nachlasspfleger überwies einen Teilbetrag von 100.000 EUR auf ein Konto des M, nachdem ihm dieses Konto unter streitigen Umständen benannt worden war. M meint, F habe selbst die Auszahlung auf sein Konto veranlasst, weil sie kein Konto habe und mit dem Geld u. a. gemeinsame Schulden habe tilgen sowie den zukünftigen Unterhalt des gemeinsamen Sohnes habe sicherstellen wollen. Zudem rechnet er mit entsprechenden Gegenforderungen auf. Das LG hat der Klage vollumfänglich stattgegeben. Das OLG hat die Berufung zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Die Nichtzulassungsbeschwerde blieb erfolglos.
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