· Fachbeitrag · Kosten
Anfechtung isolierter Kostenentscheidungen in Familienstreitsachen
von VRiOLG Dieter Büte, Bad Bodenteich/Celle
(BGH 28.9.11, XII ZB 2/11, FamRZ 11, 1933, Abruf-Nr. 113650) |
Sachverhalt
Die Beteiligten streiten um die Höhe der von ihnen zu tragenden Verfahrenskosten nach Abschluss eines Unterhaltsvergleichs. Im Vergleich hatte sich der Antragsgegner verpflichtet, einen monatlichen Unterhalt von 497 EUR sowie rückständigen Unterhalt zu zahlen. Verlangt worden waren 549 EUR. Der Vergleich enthält weder eine Erledigungserklärung hinsichtlich des Rechtsstreits noch eine Vereinbarung zur Kostentragung.
Das AG hat dem Antragsgegner 4/5 und der Antragstellerin 1/5 der Verfahrenskosten auferlegt und dabei im Wesentlichen auf das Verhältnis des Obsiegens und Verlierens abgestellt. Auf die Beschwerde des Antragsgegners hat das OLG die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben. Dagegen richtet sich die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde.
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