19.02.2019 · Fachbeitrag · Privatscheidung
Anerkennungsverfahren gem. § 107 FamFG nicht zwingend
| Der BGH hat Folgendes klargestellt: In einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren, in dem als Vorfrage die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Privatscheidung ausländischer Staatsangehöriger entscheidend ist, ist diese Frage inzident zu prüfen. Zuvor ein zulässiges Anerkennungsverfahren durchzuführen, kann von den Beteiligten insoweit nicht verlangt werden (BGH 28.11.18, XII ZB 217/17, Abruf-Nr. 206648 ). |
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