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BGH: Beiordnung eines Rechtsanwalts für PKH-Empfänger bei Pfändung eines Unterhaltstitels
Wegen der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel ist es in der Regel erforderlich, einem Unterhaltsgläubiger, dem Prozesskostenhilfe für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gewährt wird, einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt beizuordnen (BGH, 9.8.12, VII ZB 84/11).
Den Volltext der Entscheidung lesen Sie unter der Abruf-Nr. 122792 .
Quelle: ID 35598520