· Fachbeitrag · Prozesstaktik
Wann sollten Scheidungsantrag und Folgeanträge gestellt werden?
von RiOLG Eva Bode, Hamm
| Dadurch, dass ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt, werden die Stichtage für den ZGA und den VA festgelegt. Es empfiehlt sich, zuvor die Konsequenzen zu durchdenken. Danach kann entschieden werden, ob ein zeitnaher und frühzeitiger Scheidungsantrag ratsam ist. Auch bei den Folgesachen ist Zeitpunkt und Art der Antragstellung einzelfallbezogen zu wählen. Dazu im Einzelnen: |
1. Zeitpunkt des Scheidungsantrags
Zunächst ist zu fragen, ob es gewünscht ist, die Stichtage für den ZGA und den VA frühzeitig festzulegen:
- Vorteilhaft ist, dass dies Klarheit für den Mandanten schafft und (weitere) Manipulationen bei dem Vermögen oder den Rentenversicherungen durch den Gegner verhindert werden. Der Gegner profitiert nicht mehr vom Zugewinn des Mandanten und auch nicht mehr von dessen Altersvorsorge. Damit kann jeder Ehegatte (zumindest in diesen Bereichen) unabhängig von dem anderen seine eigenen Vermögensdispositionen treffen. Auch besteht mit Zustellung des Scheidungsantrags die vereinfachte Möglichkeit der Vaterschaftsfeststellung durch Dritte gem. § 1599 Abs. 2 BGB. Der Antragsgegner wird in der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, § 1933 BGB.
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