19.06.2018 · Fachbeitrag · Prozessvergleich
Verlängerung der Widerrufsfrist ohne Gericht
| Parteien können eine im Prozessvergleich vereinbarte Widerrufsfrist ohne gerichtliche Protokollierung wirksam verlängern, wenn diese noch nicht abgelaufen ist. In diesem Fall ist eine Mitwirkung des Gerichts nicht erforderlich. Hierfür spricht auch, dass eine Mitwirkung des Gerichts oft nicht rechtzeitig erreicht werden könnte, was vielfach einen vorsorglichen, bei ausreichender Überlegungszeit vermeidbaren Widerruf des Vergleichs zur Folge hätte (BGH 19.4.18, IX ZR 222/17, Abruf-Nr. 201454 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig