· Fachbeitrag · Rechtsbehelf
Falscher Rechtsbehelf gegen die Kostenentscheidung im VA-Verfahren ‒ das sind die Folgen
von RA Tobias Rist, FA Familienrecht, FA Medizinrecht, Zertifizierter Berater für Ehe- und Partnerschaftsverträge sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen (DANSEF e. V.), Stuttgart
| In der Praxis möchten Parteien zuweilen gegen eine Kostenentscheidung vorgehen. Ein aktueller Fall vor dem OLG Stuttgart wirft ein Schlaglicht auf die Problematik des falschen Rechtsbehelfs in solchen Fällen. |
Sachverhalt
Das AG hatte eine Kostenentscheidung im Rahmen eines eA-Verfahrens getroffen. Ein Termin fand nicht statt. Der Beteiligte B legte durch den Anwalt gegen diese Entscheidung erfolglos Beschwerde ein (OLG Stuttgart 15.5.24, 15 WF 55/24, Abruf-Nr. 246077).
Entscheidungsgründe
Die Beschwerde ist unzulässig. Gegen Kostenentscheidungen im eA-Verfahren ist grundsätzlich keine Beschwerde zulässig, § 57 S. 1 FamFG.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,10 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig