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  • · Fachbeitrag · Rechtsbehelf

    Falscher Rechtsbehelf gegen die Kostenentscheidung im VA-Verfahren ‒ das sind die Folgen

    von RA Tobias Rist, FA Familienrecht, FA Medizinrecht, Zertifizierter Berater für Ehe- und Partnerschaftsverträge sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen (DANSEF e. V.), Stuttgart

    | In der Praxis möchten Parteien zuweilen gegen eine Kostenentscheidung vorgehen. Ein aktueller Fall vor dem OLG Stuttgart wirft ein Schlaglicht auf die Problematik des falschen Rechtsbehelfs in solchen Fällen. |

     

    Sachverhalt

    Das AG hatte eine Kostenentscheidung im Rahmen eines eA-Verfahrens getroffen. Ein Termin fand nicht statt. Der Beteiligte B legte durch den Anwalt gegen diese Entscheidung erfolglos Beschwerde ein (OLG Stuttgart 15.5.24, 15 WF 55/24, Abruf-Nr. 246077).

     

    Entscheidungsgründe

    Die Beschwerde ist unzulässig. Gegen Kostenentscheidungen im eA-Verfahren ist grundsätzlich keine Beschwerde zulässig, § 57 S. 1 FamFG.