07.12.2020 · Fachbeitrag · Schadenersatz gegen Sachverständigen
Nichtzulassungsbeschwerde in Hauptsache nicht erforderlich
| § 26 Nr. 9 EGZPO über den Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen gilt für vor dem 1.1.20 verkündete, zugestellte oder sonst bekannt gemachte Entscheidungen in Altverfahren, die vor dem Inkrafttreten des FGG-Reformgesetzes am 1.9.09 eingeleitet worden sind. Berufungsurteile der Familiensenate der OLGe in Rechtsstreitigkeiten über den ZGA sind insoweit nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde anfechtbar (BGH 7.5.20, III ZR 50/19, Abruf-Nr. 216527 ). |
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