· Fachbeitrag · Anwaltsregress
Schadenersatz wegen Übersehen eines Anrechts beim VA
von VRiOLG a.D. Hartmut Wick, Celle
| Übersieht das Gericht in der Entscheidung über den VA ein Anrecht des Ausgleichsberechtigten, kann dieser u. U. von seinem Anwalt Schadenersatz fordern. Der Beitrag zeigt, wie Sie solche Fehler vermeiden können. |
1. Fehlerquelle
Das Gericht kann Versorgungsanrechte im VA übersehen, z. B. wenn die Fragebögen nicht vollständig ausgefüllt oder vom Gericht nicht sorgfältig ausgewertet worden sind. Dadurch droht ein Vermögensschaden für den Ausgleichsberechtigten, den dessen Anwalt verhindern muss. Nach der BGH-Rechtsprechung bildet der Wertausgleich nach §§ 9 ff. VersAusglG ‒ ebenso wie früher der öffentlich-rechtliche VA ‒ einen einheitlichen Verfahrensgegenstand, der sämtliche in der Ehezeit erworbenen und bei Ehezeitende vorhandenen ausgleichsreifen Anrechte umfasst. Wird eine dem Wertausgleich bei der Scheidung unterfallende Versorgungsanwartschaft fehlerhaft nicht ausgeglichen, ist der Ausgleich nach dem seit dem 1.9.09 geltenden Recht des VA nicht mehr nachholbar (BGH FK 14, 49; 15, 65). Durch eine unvollständige und damit fehlerhafte Entscheidung erleidet der insoweit Ausgleichsberechtigte i. d. R. einen Vermögensschaden, weil für ihn kein eigenes Anrecht übertragen oder begründet wird. Dass der Schaden (i. H. d. entgangenen Rente) erst nach Eintritt des Versorgungsfalls endgültig beziffert werden kann, ändert nichts daran. Im Einzelfall kann ein Schaden zweifelhaft sein. Ist z. B. der Ausgleichswert eines Anrechts gering (§ 18 Abs. 2 VersAusglG), bleibt mangels einer gerichtlichen Entscheidung ungeklärt, ob das Anrecht vom Ausgleich auszuschließen gewesen wäre.
Die Anwälte müssen darauf achten, dass alle Versorgungsanrechte, die die Ehegatten der Mandanten in der Ehezeit erworben haben, ermittelt und im Tenor der Entscheidung erfasst werden. Sie müssen schon im Verfahren vor dem AG darauf hinwirken, dass sämtliche in Betracht kommenden Anrechte aufgeklärt und Auskünfte der jeweiligen Versorgungsträger eingeholt werden. Die Entscheidung des Gerichts muss sorgfältig daraufhin geprüft werden, ob die Anrechte der gegnerischen Seite vollständig erfasst sind. Wird hier ein Versäumnis festgestellt, muss Beschwerde eingelegt werden. Andernfalls macht sich der Anwalt gegenüber seinem Mandanten schadenersatzpflichtig. Wie der BGH klarstellt, entfällt der durch eine fehlerhafte Entscheidung des Gerichts eingetretene Schaden des Mandanten nicht dadurch, ihn in einem Rechtsmittelverfahren (oder später im Abänderungsverfahren) beseitigen zu können.
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