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  • 19.01.2018 · Fachbeitrag · VA

    Anordnung eines Zwangsgeldes im VA-Verfahren

    | Das OLG Frankfurt hat erneut klargestellt, dass ein Zwangsgeld gegen einen Ehegatten nur verhängt werden darf, wenn hinreichend deutlich gemacht wurde, welche Handlung er vornehmen soll und dass diese für die Durchführung des weiteren Verfahrens notwendig ist (OLG Frankfurt 5.12.16, 4 WF 282/16, Abruf-Nr. 197972 ). |