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  • 25.01.2016 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Anhörungspflicht des Gerichts

    | Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung hauptsächlich zu stützen beabsichtigt, ist der Betroffene vor der Entscheidung erneut persönlich anzuhören. Dies hat der BGH aktuell entschieden (BGH 2.12.15, XII ZB 227/12, Abruf-Nr.  182833 ). |