03.04.2017 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht
Beschwerdegericht darf auch ohne Abhilfe entscheiden
| In Nicht-Familiensachen kann das Erstgericht einer Beschwerde abhelfen. Der BGH hat erneut klargestellt, dass das Beschwerdegericht in der Sache entscheiden kann, wenn das AG kein Abhilfeverfahren durchgeführt hat. Eine ordnungsgemäße Abhilfeentscheidung ist keine Verfahrensvoraussetzung dafür, das Beschwerdeverfahren vor dem Beschwerdegericht durchzuführen (BGH 15.2.17, XII ZB 462/16, Abruf-Nr. 192716 ). |
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