· Fachbeitrag · Verfahrensrecht
Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung in einem Verbundbeschluss
von RiOLG Paul Wesseler, Hamm
| Eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung im Verbundbeschluss ist stets unzulässig, wenn sie durch eine Familienstreitsache veranlasst ist. Dies hat das OLG Hamm aktuell entschieden. |
Sachverhalt
Das Familiengericht hat mit seinem Verbundbeschluss die Ehe der Beteiligten geschieden, den VA durchgeführt und den seitens der Antragsgegnerin (F) gestellten Nachscheidungsunterhaltsantrag zurückgewiesen. In seiner Kostenentscheidung hat das Familiengericht die Kosten dem Antragsteller (M) zu 1/5 und der F zu 4/5 auferlegt. Die Beschwerde der F gegen den Beschluss, die allein auf den Kostenausspruch beschränkt worden ist, hat das OLG Hamm als unzulässig verworfen (OLG Hamm 19.8.19, 12 WF 188/19, Abruf-Nr. 210823).
Entscheidungsgründe
Ausgangspunkt der Kostenentscheidung im Verbundverfahren ist § 150 Abs. 1 FamFG. Diese Spezialregelung für die Verbundentscheidung enthält den Grundsatz der Kostenaufhebung im Fall der Scheidung. Nach § 150 Abs. 4 FamFG kann das Familiengericht aber nach billigem Ermessen hiervon abweichend die Kosten verteilen. Von dieser Möglichkeit hat das Familiengericht im vorliegenden Verfahren Gebrauch gemacht.
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