27.02.2017 · Fachbeitrag · VKH
Kindergeld ist Einkommen des Beziehers
| Kindergeld ist i. S. d. PKH-Rechts auch nach der zum 1.1.08 erfolgten Änderung des § 1612b BGB grundsätzlich Einkommen des Beziehers, soweit es nicht dazu zu verwenden ist, den notwendigen Lebensunterhalt eines minderjährigen Kindes zu bestreiten (BGH 14.12.16, XII ZB 207/15, Abruf-Nr. 191903 ). |
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