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  • 25.06.2018 · Fachbeitrag · VKH

    Mehrbedarf für Alleinerziehende als Abzugsposition angeben

    | Im VKH-Bewilligungsverfahren berücksichtigen die Gerichte von Amts wegen nach § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 21 Abs. 3 SGB II neben den pauschalen Abzugspositionen einen weiteren Mehrbedarf der Antragsteller als Alleinerziehende. |