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  • 14.09.2015 · Fachbeitrag · VKH

    VKH im vereinfachten Verfahren über Unterhalt Minderjähriger

    | Im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger ist generell zu vermuten, dass der auf VKH angewiesene Antragsgegner ohne anwaltliche Hilfe nicht in der Lage sein wird, seine Verfahrensrechte sachgemäß und wirksam wahrzunehmen. Die eingeführten Formulare verweisen den Antragsgegner zu Recht darauf, dass fachkundige Beratung dringend notwendig ist (OLG Brandenburg 27.4.15, 13 WF 85/15, MDR 15, 836, Abruf-Nr. 145328 ). |