19.01.2018 · Fachbeitrag · VKH
VKH nur bei Betroffenheit in eigener Rechtsposition
| VKH kann nur der bedürftige Beteiligte erhalten, der in eigenen Rechten betroffen ist. Daher scheidet VKH für einen Beteiligten in einem Verfahren aus, in dem ein anderer Beteiligter nach rechtskräftigem Abschluss des Scheidungsverfahrens die Rückzahlung von beigetriebenem Zwangsgeld erstrebt. Das hat der BGH aktuell entschieden. |
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