30.03.2020 · Fachbeitrag · Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Anwalt muss Vorkehrungen für Erkrankung treffen
| Der BGH hat einer Einzelanwältin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagt, weil sie keine Vorkehrungen für den Fall getroffen hatte, um Fristen wahren zu können, wenn sie unvorhergesehen ausfällt. |
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