Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.01.2018 · Fachbeitrag · Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Verschulden des Anwalts bei fehlender Vertretungsregelung

    | Ein Anwalt muss im Rahmen seiner Organisationspflichten auch dafür Vorkehrungen treffen, dass im Fall seiner Abwesenheit ein Vertreter die notwendigen Prozesshandlungen wahrnimmt. Wenn der sachbearbeitende Anwalt urlaubsabwesend ist, er aber seine Vertretung durch einen anderen Anwalt nicht geregelt hat, ist dies schuldhaft. Dieses der Partei zuzurechnende Verschulden (§ 85 Abs. 2 ZPO) steht einer Wiedereinsetzung entgegen (BGH 13.7.17, IX ZB 110/16, Abruf-Nr. 197647 ). |