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  • 30.10.2017 · Fachbeitrag · Zuständigkeit

    Sonstige Familiensache: Streitigkeit mit Schwiegereltern

    | Der BGH hat aktuell erneut klargestellt, dass eine sonstige Familiensache i. S. v. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG in vielen Fallgestaltungen vorliegen kann. Bei Ansprüchen zwischen (Schwieger-)Eltern und Ehepartnern ist das Tatbestandsmerkmal des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG „im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung“ weit auszulegen. Hierunter können auch Streitigkeiten zwischen Schwiegereltern und ihrem Schwiegerkind anlässlich der Trennung ihres Kindes von dem Schwiegerkind fallen. Dies hat der BGH vorliegend bejaht (BGH 12.7.17, XII ZB 40/17, Abruf-Nr. 196537 ). |