Selbstständiger Betrieb eines Onlinehandels durch Minderjährigen
| Liebe Kolleginnen und Kollegen, das OLG Karlsruhe (13.7.23 (18 WF 208/22) entschied darüber, ob die Ermächtigung (§ 112 BGB) eines Minderjährigen zum selbstständigen Betrieb eines Onlinehandels im Dropshipping-Bereich zu genehmigen war. Dabei handelt es sich um eine Form des E-Commerce, bei der die Produkte direkt vom Großhändler oder Hersteller an die Kunden verschickt werden. Dieser Fall veranschaulicht die komplexen Überlegungen, die in die familiengerichtliche Beurteilung jugendlicher Unternehmertätigkeit einfließen. |
Editorial FK 3/2024
Der minderjährige S, unterstützt von seinen Eltern, präsentierte einen Businessplan, der darauf abzielte, Kundenprobleme mit hochwertigen, von chinesischen Lieferanten bezogenen physischen Produkten zu lösen. Allerdings blieben Details zu den Kundenproblemen und Produktarten unklar. Wesentliche Fragen zur Geschäftsidee und zu seinen wirtschaftlichen Kenntnissen blieben offen, obwohl ein Gespräch mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) stattfand und sein Geschäftsmodell auf den europäischen Markt angepasst wurde. Besorgniserregend war, dass S kein Verständnis für rechtliche Pflichten wie das Gewährleistungsrecht hatte und er seine Haftung unterschätzte. Er nahm z. B. an, dass ihn nach Ablauf der Widerrufsfrist auftretende Mängel nicht betreffen würden. Das AG lehnte die Genehmigung ab, weswegen die Eltern erfolglos Beschwerde einlegten.
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