10.04.2017 · Fachbeitrag · Adoption
Stiefkindadoption nur bei Ehegatten oder Lebenspartnern
| Ein Mitglied einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft kann ein Kind des anderen nicht so annehmen, dass es ein gemeinschaftliches Kind der Mitglieder der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ist. Gem. § 1741 Abs. 2 S. 1 BGB kann ein nicht Verheirateter ein Kind nur allein annehmen. Nimmt er das Kind des anderen an, erlischt das Verwandtschaftsverhältnis zum Vater/zur Mutter (BGH 8.2.17, XII ZB 586/15, Abruf-Nr. 192353 ). |
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