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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    So kann Elternzeit problemlos beantragt werden

    von RA und Notar Jörg Diefenbach, Hadamar

    | Die Geburt eines Kindes und eine sich anschließende Elternzeit können das Arbeitsverhältnis der Eltern beeinflussen und zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber führen. Der Beitrag zeigt, was bei dem Antrag zu beachten ist. |

    1. Gesetzliche Regelungen

    Für Elternzeitansprüche betreffend Kinder, die ab dem 1.9.15 geboren wurden, gilt: Eltern, die im laufenden Arbeitsverhältnis für Kinderbetreuung freigestellt werden möchten, sind im Arbeitsrecht durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besonders geschützt. Kernregelungen sind:

     

    • Elternzeit kann von bis zu drei Jahren beansprucht werden, auch in aufgeteilten Zeitabschnitten;