13.06.2022 · Fachbeitrag · Aufhebung der Betreuung
Notwendigkeit der Anhörung
| Holt das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht ein psychiatrisches Sachverständigengutachten ein und stützt es seine Entscheidung darauf, muss es den Betroffenen persönlich anhören. Das gilt auch, wenn im Ergebnis das Betreuungsverfahren ohne erstmalige Bestellung eines Betreuers eingestellt oder eine bestehende Betreuung aufgehoben wird. Das hat der BGH entschieden. |
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