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  • 29.04.2019 · Fachbeitrag · Betreuungsrecht

    Absehen von erneuter Anhörung

    | Wird dem Betroffenen das im Verfahren eingeholte Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel. Das Beschwerdegericht muss die Anhörung wiederholen (BGH 6.2.19, XII ZB 504/18, Abruf-Nr. 207489 ). |