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  • 04.11.2019 · Fachbeitrag · Betreuungsrecht

    Keine Anhörung des Betroffenen ohne Verfahrenspfleger

    | Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teil zunehmen, ist verfahrensfehlerhaft. Allein deswegen muss in der Rechtsbeschwerde ein Beschluss – hier betreffend die Erweiterung der Betreuung – aufgehoben werden (BGH 22.5.19, XII ZB 7/19, Abruf-Nr. 209608 ). |