04.11.2019 · Fachbeitrag · Betreuungsrecht
Keine Anhörung des Betroffenen ohne Verfahrenspfleger
| Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teil zunehmen, ist verfahrensfehlerhaft. Allein deswegen muss in der Rechtsbeschwerde ein Beschluss – hier betreffend die Erweiterung der Betreuung – aufgehoben werden (BGH 22.5.19, XII ZB 7/19, Abruf-Nr. 209608 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig