· Fachbeitrag · Blitzlicht Mandatspraxis
Aufsichtspflicht bei fremden Kindern
| Für Eltern gehört es sicherlich zum Alltag, dass die eigenen Kinder fremde Kinder mitbringen, um gemeinsam etwas zu unternehmen. Es fragt sich dann, ob und inwieweit die Eltern für die fremden Kinder eine Aufsichtspflicht trifft. |
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Der Sohn wird zwölf Jahre alt und bringt für die Geburtstagsfeier vier Freunde mit nach Hause. Mit allen fünf Kindern fährt der Vater (V) Mountainbike, wobei der Freund F stürzt und sich stark verletzt. Inwieweit haftet der Vater dafür? |
Mit der vorübergehenden Aufnahme fremder Kinder in den Familienkreis geht zweifelsfrei auch die Aufsichtspflicht auf die betreffenden Eltern über. Zum Umfang dieser Aufsichtspflicht hat das OLG Köln (Urteil vom 13.8.15, 8 U 67/14/NJW-RR 16, 401 ff.) festgestellt, dass hierbei die zur Haftung von Aufsichtspflichten entwickelten Kriterien herangezogen werden können.
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