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  • 22.04.2025 · Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis

    Sorgerechtsübertragung nach Tod eines Elternteils: Das ist zu beachten

    | Wenn ein allein sorgeberechtigter Elternteil stirbt, obliegt es dem Familiengericht, dem überlebenden Elternteil das Sorgerecht zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht, § 1680 Abs. 2 BGB. |