· Fachbeitrag · Blitzlicht Mandatspraxis
Heiratsurkunde ohne Registernummer
| Technische Neuerungen bringen oft nicht allein Vorteile mit sich, es kann auch Nachteile geben. So soll bei Heiratsurkunden im Gegensatz zu früher die Registernummer nicht immer sofort erzeugt werden können. Es ist verständlich, dass die frisch Vermählten im Nachhinein nicht daran denken, die Registernummer nachträglich eintragen zu lassen. Es fragt sich, ob dies für den Ausspruch einer Scheidung nachgeholt werden muss. |
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Die Eheleute M und F sind nur im Besitz von Heiratsurkunden ohne Registernummer. Die Nummer nachtragen zu lassen, ist ihnen nie in den Sinn gekommen. Einer der Beteiligten ist mittlerweile schwer erkrankt, im Hinblick auf § 1933 BGB soll die Scheidung schnellstmöglich eingereicht werden. Ist der Scheidungsantrag ohne Registernummer in der Heiratsurkunde unzulässig? |
Nach § 133 FamFG gibt es für eine Scheidungsantragsschrift zwingende Anforderungen in Abs. 1 und weitere Anforderungen in Abs. 2. Zu den weiteren Anforderungen gehört es, eine Heiratsurkunde und Geburtsurkunden gemeinschaftlicher minderjähriger Kinder beizufügen. Dabei begnügen die Gerichte sich in der Praxis vielfach auch mit beglaubigten Kopien (Helms in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 133 Rn. 7). Die Vorlage der Heiratsurkunde ist erforderlich, damit das Gericht von Amts wegen prüfen kann, ob überhaupt eine wirksame Ehe vorliegt.
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