· Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis
Lästige Dauerpfändung
| Kommen Unterhaltspflichtige ihrer Zahlungspflicht nicht, nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig nach, besteht die Gefahr, dass es zu einer dauerhaften Kontenpfändung kommt. Diese wird als lästig empfunden und wirft die Frage auf, wie sie sich wieder aus der Welt schaffen lässt. |
Für Unterhaltsberechtigte ist die Kontenpfändung ein beliebtes, weil probates Mittel, um Unterhalt zu realisieren. Damit wird bei Girokonten der Anspruch auf Gutschrift eingehender Beträge, der laufende Auszahlungsanspruch und der Anspruch auf Durchführung von Überweisungen gepfändet.
Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gibt es für fällige Unterhaltsansprüche die sog. Vorratspfändung, also die Pfändung künftig fällig werdenden Arbeitseinkommens. Im Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungsbeschlusses entsteht ein Pfandrecht gleichen bevorzugten Ranges auch an dem zukünftigen Einkommen. Der Unterhaltsberechtigte erwirbt Priorität vor nachfolgenden Pfändungen (Büttner, FamRZ 94, 1433 ff.).
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